Korrekte Arbeitszeugnisse zu erstellen und zu formulieren kann sehr aufwendig und zeitintensiv sein. Gerade in KMUs werden leider häufig Standardformulierungen kopiert und etwas angepasst, ohne dem Mitarbeiter und seiner Leistung wirklich gerecht zu werden. Stellen Sie nicht regelmässig Arbeitszeugnisse aus, können sich leicht Fehler einschleichen und unnötige Diskussionen sind vorprogrammiert.

Oft kommen Fragen auf wie: Wann muss ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden? Was muss ein Arbeitszeugnis beinhalten? Was hat es mit der Codierung im Arbeitszeugnis auf sich? Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung?

Zur Beantwortung dieser Fragen und um das Schreiben von Arbeitszeugnissen zu erleichtern, finden Sie hier hilfreiche Informationen und nützliche Links.

 


Inhaltsverzeichnis

 

1. Rechtliche Situation

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer jederzeit ein Arbeitszeugnis auszustellen. Je nach Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses gibt es verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen:

  • Abschlusszeugnis
  • Zwischenzeugnis
  • Lehrzeugnis
  • Praktikumszeugnis
  • Zeugnis während der Probezeit
  • Arbeitsbestätigung

Gemäss OR (Schweizerisches Obligationenrecht) sind im Abschnitt „Einzelarbeitsvertrag“ unter anderem die Pflichten des Arbeitgebers zum Thema Zeugnis festgehalten sowie dessen Inhalt definiert.

Zeugnis
Art. 330a Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.

 

2. Inhalt des Arbeitszeugnisses

Aufgrund von Artikel 330a lässt sich der Inhalt eines Arbeitszeugnisses wie folgt zusammenfassen:

  • Art des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Leistungen des Arbeitnehmers
  • Verhalten des Arbeitnehmers

Doch was heisst dies nun im Detail? Welche Angaben und Informationen müssen erwähnt werden?

 

2.1 Folgende Elemente sollte ein gutes Arbeitszeugnis beinhalten:

    1. Angaben zum Aussteller (Auf dem Firmenbriefpapier sind Name und Adresse des Arbeitgebers ersichtlich.)
    2. Titel (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Lehrzeugnis, Arbeitsbestätigung)
    3. Personalien des Arbeitnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort und evtl. Staatsangehörigkeit)
    4. Dauer des Arbeitsverhältnisses
    5. Berufsbezeichnung und Funktion
    6. Aufgaben sowie Verantwortungsbereich
    7. Beförderungen
    8. Beurteilung der Arbeitsleistung in qualitativer und quantitativer Hinsicht sowie die Bewertung der Arbeitsbereitschaft.
    9. Spezialkenntnisse
    10. Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Dritten sowie das Führungsverhalten bei Vorgesetzten.
    11. Schlussformulierungen: Dank an den Mitarbeiter, Grund der Kündigung, wenn vereinbart Angaben zu Wettbewerbsverbot.
    12. Ausstellungsort (Geschäftsräume des Arbeitgebers)
    13. Ausstellungsdatum mit Stempel und Unterschrift

 

3. Formulierung

Bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses herrscht oft Unsicherheit. Wie kann ich die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters korrekt beschreiben, damit keine Missverständnisse aufkommen?

 

3.1 Codierung und Standardformulierungen

Obwohl codierte Ausdrücke und Standardformulierungen in Arbeitszeugnissen schon länger verpönt sind, finden diese weiterhin viel Anwendung. Ist jemand beim Ausstellen von Arbeitszeugnissen nicht sehr geübt und sich der Bedeutung möglicher Ausdrücke nicht bewusst, können diese zu Verwirrung und möglicherweise gar zu Fehlinterpretationen und ungewollten Aussagen führen.

Dass geheime Codes in Arbeitszeugnissen schon lange nicht mehr geheim sind, zeigt der Beitrag von Personalradar.ch auf und liefert gleichzeitig eine umfangreiche Übersetzungshilfe.

Früher wurden innerhalb von Branchen Codes vereinbart, welche zum Beispiel durch ein fehlendes oder an einer falschen Stelle eingesetztes Komma definiert wurden. Eine solche Codierung ist gesetzeswidrig und nicht erlaubt.

Auch das Weglassen von Informationen (z.B. zum Verhalten) kann bereits eine negative Interpretation zulassen. Somit müssen folgende Grundsätze bei der Formulierung beachtet werden.

 

3.2 Grundsätze der Formulierung

Damit ein Arbeitszeugnis korrekt formuliert und den Leistungen des Arbeitnehmers gerecht wird, hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze zur Formulierung definiert:

  • Wahrheit
  • Wohlwollen
  • Vollständigkeit
  • Klarheit
  • Individualität
  • Einheitlichkeit

Dabei ist zu beachten, dass Wahrheit vor Wohlwollen kommt. Was das genau heisst und was die einzelnen Grundsätze bedeuten, erklärt Frau Dr. Nicole Vögeli Galli von Engel & Küng Rechtsanwälte in dem von der NZZ publizierten Artikel „Arbeitszeugnis: Wahrheit geht über Wohlwollen“

Für das Formulieren von Arbeitszeugnissen sind folgende Punkte wichtig:

Laut Gesetz darf durch ein Zeugnis der berufliche Werdegang eines Mitarbeiters nicht behindert werden. Ein Arbeitszeugnis muss somit wohlwollend sein. Gleichzeitig muss ein Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen. Die Angaben müssen objektiv wahr sein. Reine Gefälligkeitszeugnisse sind nicht im Sinne des Gesetzgebers und können beim Weglassen wichtiger Tatsachen gar zu Schadenersatzverpflichtungen führen. Dies würde auch den Grundsatz der Vollständigkeit nicht erfüllen. Das Zeugnis muss in einer verständlicher Sprache verfasst werden. Die Aussagen müssen klar sein und dürfen nicht zu Interpretationen führen. Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf ein individuelles Zeugnis mit individueller Formulierung der Leistungen und des Verhaltens. Um den Grundsatz der Einheitlichkeit zur erfüllen, darf nicht nur auf Zwischenzeugnisse verwiesen werden. Das Arbeitszeugnis muss chronologisch Auskunft über die gesamte Beschäftigungsdauer geben.

 

3.3 Muster für Arbeitszeugnisse

Nach so viel Information und Theorie fragen Sie sich vielleicht, wie sieht denn nun ein gutes Arbeitszeugnis aus? Hier finden Sie ein paar Links zu Vorlagen von Arbeitszeugnissen, welche Sie direkt und kostenlos herunterladen können:

Von www.Muster-Vorlage.ch3 Vorlagen für je ein Arbeitszeugnis mit sehr guter Leistung, mittelmässiger und schlechter Leistung.

Von www.arbeitgeber.monster.ch 3 Musterzeugnisse für ein Zwischenzeugnis „Assistentin der Geschäftsleitung“, ein Zeugnis „Kaufmännischer Sachbearbeiter“ und ein Zeugnis „Projektleiter“

Von www.arbeitszeugnis.ch Bürgi Nägeli Rechtsanwälte3 Vorlagen für ein sehr gutes, gutes und genügendes Arbeitszeugnis

4. Unterschied Arbeitszeugnis – Arbeitsbestätigung

Wie oben erwähnt steht im OR Art. 330a Absatz 2:

Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.

Ein Arbeitnehmer wird sich dann für eine Arbeitsbestätigung entscheiden, wenn im Arbeitszeugnis von einer sehr schlechten Leistungsbeurteilung ausgegangen werden kann.

Im Gegensatz zu einem Arbeitszeugnis werden in der Arbeitsbestätigung keine Bewertungen zu Leistungen und Verhalten gemacht. Ebenso fehlen Angaben zum Kündigungsgrund. Der Inhalt einer Arbeitsbestätigung umfasst lediglich Angaben zu

  • Personalien des Arbeitnehmers
  • Aufgaben und Funktion
  • Art des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses

Weiterführende Informationen zum Thema Arbeitsbestätigung finden Sie unter www.arbeitsbestaetigung.ch von Bürgi Nägeli Rechtsanwälte.

 

5. Kennen Sie die Antworten auf diese Fragen?

Oder wie Jörg Buckmann es in seinem Blogbeitrag klar definiert: „Bitte aufräumen: Mythen rund um das Arbeitszeugnis“. Der Autor des Beitrags räumt mit Unterstützung der Rechtsanwältin Frau Vanessa Niedermann mit drei weit verbreiteten Mythen auf:

Dürfen oder müssen Gesundheitsprobleme im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
Darf im Arbeitszeugnis nichts Schlechtes stehen?
Besteht bei einem längerem Anstellungsverhältnis Anrecht auf ein sehr gutes Zeugnis?

Ein sehr aufschlussreicher Artikel.

 

6. Zusammenfassung

Laden Sie hier als Zusammenfassung und Gedankenstütze direkt unsere 5-Punkte Checkliste als PDF herunter

Checkliste Arbeitszeugnis erstellen